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Information für Ärzte/Sozialdienst

Für die Aufnahme ist grundsätzlich eine Kostenzusage der jeweiligen Krankenkasse notwendig. Dies gilt auch für Privatversicherte.

Für die Beantragung wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein einheitliches Antragsformular entwickelt, das wir Ihnen auf Wunsch gern zukommen lassen. Es enthält einen Antragsteil, den der Versicherte ausfüllen muss und einen ärztlichen Teil. Sie finden das Formular in der Anlage auch als pdf-Datei zum Ausdrucken sowie als word-Datei zum Ausfüllen.

Falls eine Aufnahme aus dem ambulante Bereich vorgesehen ist, bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufaufnahme unter der Rufnummer 02504/67 4261.

Das Formular muss ausgefüllt zum Kostenträger geschickt werden. Wenn Sie uns eine Kopie zukommen lassen, können wir unsererseits die Kostenzusage nachhalten (Fax Nummer: 02504/67 4267). Dann erfolgt die Bearbeitung manchmal zügiger.

Bei Patienten, die privat zusatzversichert sind, möchten wir Sie bitten, eine Kopie auch zur zuständigen Privatkasse oder Beihilfestelle zu schicken. Wenn Sie die Versichertennummer bzw. Beihilfenummer hinzufügen, kann die Bearbeitung meist schneller erfolgen.

Nach Eingang erfolgt in unserem Hause eine ärztliche Prüfung des Antrags. Falls wir Rückfragen zum Verlauf, zur Zielsetzung, zur Belastbarkeit, zu medizinischen Besonderheiten oder zur Medikation haben, erfolgt unsererseits ein Rückruf. Wir wären Ihnen daher für die Angabe einer Telefonnummer sehr dankbar.

Nach Vorliegen der Kostenzusage und ärztlicher Überprüfung des Antrags teilen wir Ihnen direkt oder über die Krankenkasse einen Aufnahmetermin mit.

Wir möchten Sie bitten, die Anfahrt von Ihrem Hause aus zu organisieren. Eine Abholung durch uns erfolgt nicht. Die Ankunft des Patienten sollte zwischen 10.00 und 11.00 erfolgen.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dem Patienten aussagekräftige Unterlagen und aktuelle Röntgenaufnahmen mitgeben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Rufnummer 02504/67 4261 zur Verfügung.

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